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Ihr Classic-Analytics Vertragspartner für Oldtimerbewertung in Bochum

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Ein Oldtimer ist kein gewöhnliches Gebrauchtfahrzeug.
Ein Oldtimer ist technisches Kulturgut!

Was ist zu tun im Schadensfall?

Was ist zu tun, wenn es zum Haftpflichtschaden gekommen ist?

Ebenso wie bei herkömmlichen Fahrzeugen können natürlich auch Fahrer/Halter von Oldtimern unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Dann ergeben sich hier dieselben Voraussetzungen, wie auch bei allen anderen Fahrzeugen im Haftpflichtschadensfall.

Worauf haben Sie Anspruch?

  • Beseitigung des Unfallschadens und Übernahme der Repararturkosten.

  • Ausgleich des merkantilen Minderwerts (Ausgleich für die Wertminderung des Oldtimers nach einem Unfall).

Hier sollte immer ein Gutachten von einem qualifiziertem Sachverständigen für Oldtimer erstellt werden, um zu prüfen, ob die Originalität des Oldtimers noch gegeben ist oder dem Besitzer beim eventuellen Verkauf ein Nachteil entstehen würde.

Entschädigung für den entstandenen Nutzungsausfall (dies gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen, hier sollte eventuell juristische Unterstützung hinzugezogen werden).


Oldtimer richtig versichern!

Als Bewertungspartner von „classic-analytics“, die sich auf Marktanalyse und Bewertungen von klassischen Fahrzeugen spezialisiert haben, ist Herr Dipl.-Ing. Andreas Oehler vom Kfz-Sachverständigen- und Ingenieurbüro Oehler Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Bewertung von Oldtimern bzw. Liebhaberfahrzeugen geht. Durch eine kompetente Bewertung mit Zustandsnoten für Oldtimer und sogenannte Youngtimer, die als Orientierung bei Messen, Veranstaltungen und Auktionen sowie beim Kauf oder Verkauf wichtig sind, werden verlässliche Werte für alle klassischen Fahrzeugtypen von erfahrenen Sachverständigen ermittelt.

Die Gutachten, die durch das Kfz-Sachverständigen- und Ingenieurbüro Oehler erstellt werden, werden von allen Oldtimer-Versicherungen anerkannt und dienen als Grundlage für die korrekte Einstufung der Versicherungsprämie des Fahrzeugs. Hierbei spielen Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert eine besondere Rolle. Regelmäßig aktualisierte Bewertungen bei Klassikern mit Wertsteigerung sind beispielsweise erforderlich, um eine ausreichende Deckung des Versicherungsschutzes zu gewährleisten.

Oldtimer

Das Kraftfahrzeug als technisches Kulturgut

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Amtliche Begriffsdefinitionen für Oldtimer.

Auszug aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind 22. Oldtimer:

  • Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,

  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,

  • in einem guten Erhaltungszustand sind und

  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;


Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.

Von Emotionen geleitet!

Liebhaberfahrzeuge, Oldtimer bzw. klassische Fahrzeuge und Zweiräder bringen nicht selten Autofreunde, Sammler und Designliebhaber ins Schwärmen. Egal ob Sie eine Vorliebe für klassische Sport- oder Rennwagen haben, in dieser Kategorie lieber Zweiräder bevorzugen oder sich für ein begehrenswertes Auto aus einem frühen Bond Film begeistern können, so haben doch alle eine Gemeinsamkeit. Es sind Wertobjekte. Dieser Wert lässt sich aber nicht wie bei herkömmlichen Fahrzeugen aus einer Liste entnehmen, sondern wird anhand unterschiedlichster Kriterien von qualifizierten Experten ermittelt. Dies ist gerade dann wichtig, wenn Sie ein Liebhaberfahrzeug erwerben oder verkaufen oder versichern möchten. Auch die Ermittlung der Kosten nach einem Schaden ist hier zu bedenken. Nur eine fachgerechte Beurteilung eines erfahrenen Experten bringt den erforderlichen Aufschluss über den Zustand und Wert solcher Fahrzeuge.

Kompetente und weiterführende Beratung durch einen Sachverständigen!

Zum 1.11.2011 ist die neue Oldtimer-Richtlinie mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung und der Vereinheitlichung der Prüfstandards in Kraft getreten. Einige Punkte haben sich für Besitzer von Oldtimern geändert und sollten daher beachtet werden. Unser Experte Herr Oehler kann Sie über alle wichtigen Änderungen informieren. Grundlegend gab es Änderung bei der Vergabe der Betriebserlaubnis für Oldtimer, bei der Zuteilung von Kennzeichen (H-Kennzeichen), Voraussetzungen für die Begutachtung eines Oldtimers, Originalzustand, Einteilung von Hauptgruppen und einiges mehr.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Als Bewertungspartner von „classic-analytics“ stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen gerne behilflich!

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